Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a) Diese AGB gelten für die Nutzung der Online-Plattform ENDO.team der ENDO.team GmbH (im Folgenden „ENDO.team“) zur Vermittlung konsiliarischer zahnärztlicher Beratungsleistungen.
b) Die Nutzung ist ausschließlich approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten (im Folgenden ein zeln „Zahnärzt:in“ oder in Mehrzahl „Zahnärzt:innen“) vorbehalten, die im Geltungsbereich der deutschen Berufsordnungen tätig sind. 
c) Die Plattform dient nicht der Patientenvermittlung oder Behandlung von Endverbrauchern.

 

2. Leistungsgegenstand

a) ENDO.team stellt eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, über welche Zahnärzt:innen gezielt Konsilanfragen an andere Fachkolleg:innen richten können. 
b) Die Plattform dient der Erstkontaktvermittlung und der organisatorischen Unterstützung.
c) ENDO.team tritt weder als medizinischer Leistungserbringer noch als Vertragspartner der konsili arischen Leistungen auf. 
d) Für die Inhalte, Durchführung und rechtliche Ausgestaltung der Konsultation sind ausschließlich die beteiligten Zahnärzt:innen verantwortlich.

 

3. Zulassung und Nutzungsvoraussetzungen

a) Eine Registrierung auf der Plattform ist ausschließlich natürlichen Personen mit gültiger Appro bation als Zahnärzt:in gestattet. 
b) Die Zahnärzt:innen müssen einer deutschen Zahnärztekammer angehören und über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügen. 
c) Vor Nutzung ist eine Identitäts- und Kammerzugehörigkeitsprüfung durch geeignete Nachweise (z. B. Approbationsurkunde, Kammermitgliedsbescheinigung) erforderlich.

 

4. Vermittlung und Vertragsschluss

a) Die Plattform vermittelt den Erstkontakt zwischen einer beratungsanfragenden Zahnärzt:in und einer beratenden Kollegin oder einem Kollegen. 
b) Nach Kontaktaufnahme klären die Parteien Art, Umfang, Vergütung und Verantwortlichkeit der Beratungsleistung bilateral. 
c) Ein rechtsverbindlicher Vertrag über die konsiliarische Beratung entsteht ausschließlich zwi schen den beiden beteiligten Zahnärzt:innen. ENDO.team wird nicht Vertragspartnerin medizini scher Leistungen und hat keinerlei Einfluss auf die Inhalte der Beratung.

 

5. Vergütung

a) Die Nutzung der Plattform selbst erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste (Preise in netto) von ENDO.team. Etwaige weitere Nutzungsentgelte (z. B. für Premium-Profile oder Abrechnungs tools) werden vor Inanspruchnahme klar ausgewiesen. 
b) Die Honorierung der konsiliarischen Leistung richtet sich nach individueller Vereinbarung zwi schen den Zahnärzt:innen und muss mit der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie den berufsrechtlichen Anforderungen konform sein. Die Plattform bietet hierzu keine rechtsverbind liche Abrechnungsunterstützung.

 

6. Standesrecht und ärztliche Berufsordnung

Die Nutzung der Plattform hat stets unter Beachtung des Zahnheilkundegesetzes (ZHG), der Mus terberufsordnung Zahnärzte (MBO-Z), der Heilberufe-Kammergesetze sowie aller einschlägigen Vor schriften der jeweiligen Landeszahnärztekammer zu erfolgen. Insbesondere gilt:
a) Beratungen dürfen nur zwischen approbierten Berufsangehörigen erfolgen,
b) die ärztliche Schweigepflicht (§ 9 MBO-Z) ist jederzeit zu wahren,
c) es dürfen keine werbenden oder anpreisenden Inhalte veröffentlicht werden (§§ 27 ff. MBO-Z),
d) eine „Fernbehandlung“ im Sinne einer nicht angeforderten Patientenberatung ist untersagt,
e) die Dokumentationspflicht obliegt ausschließlich dem beratenden bzw. behandelnden Zahnarzt.

 

7. Haftung und Verfügbarkeit

a) ENDO.team haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Plattforminfrastruk tur. Für die Inhalte der Kommunikation, die medizinische Qualität der Konsile oder etwaige Folge wirkungen haftet ausschließlich die beratende Zahnärzt:in. 
b) Die Plattform stellt keine medizinische Kontrolle, Prüfung oder Überwachung der Inhalte sicher.
c) ENDO.team ist bemüht, den Zugang zur Plattform möglichst unterbrechungsfrei sicherzustellen. Dennoch kann es aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder höherer Gewalt zu zeitweiligen Einschränkungen oder Ausfällen kommen. ENDO.team übernimmt keine Gewähr für eine jederzeitige, ununterbrochene oder störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung aufgrund vorübergehender Nichtverfügbarkeit sind ausge schlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der X GmbH von ENDO.team vorliegt.
d) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens ENDO.team ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).

 

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

a) Alle Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 DSGVO auf Basis von Einwilligung oder Ver tragserfüllung.
b) Patientendaten, Röntgenbilder, Behandlungsunterlagen oder andere Gesundheitsdaten dürfen ausschließlich anonymisiert und verschlüsselt über gesicherte zertifizierte Kommunikationska näle (z.B. C5 Server) geteilt werden. 
c) Die Zahnärzt:innen verpflichten sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben und berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflichten. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu ande ren Zwecken ist unzulässig.

 

9. Laufzeit und Kündigung

a) Das Nutzungsverhältnis läuft entweder für eine konkret beauftragte Nutzung und/oder für die Dauer eines separat abgeschlossenen Abonnementvertrages mit ENDO.team und kann durch beide Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wer den.
b) Bei schweren Verstößen gegen diese AGB oder gegen berufsrechtliche Vorschriften ist ENDO. team berechtigt, das Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung zu sperren oder dauerhaft zu löschen. Ein Anspruch auf Wiedereinsetzung besteht nicht.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von ENDO.team.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestim mung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

1. Allgemeines

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reparaturleistun gen der ENDO.team GmbH mit Sitz in Anröchte (im folgenden “ENDO.team” genannt. Die AGB sind auf der Website von ENDO.team einsehbar und können auf Wunsch in schriftlicher Form bereitgestellt werden.
b) Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Abweichen de oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ENDO.team stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge mit Unter nehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
d) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht zur Nutzung des Angebots berechtigt. Vertragsan gebote von Verbrauchern werden nicht angenommen.
e) Mit der Abgabe eines Angebots erklärt der Kunde, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln. Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis (z. B. Handelsregisterauszug, USt-IdNr.) anzufordern. 

 

2. Angebot und Vertragsschluss

a) Sämtliche Angebote von ENDO.team sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht aus drücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag über Reparaturleistungen kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags oder durch Beginn der Reparaturarbeiten zustande.
b) Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirk samkeit der schriftlichen Bestätigung durch ENDO.team.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die angegebenen Preise für Reparaturen verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehr wertsteuer. Preisirrtümer bleiben vorbehalten. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
b) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich be zeichnet.
c) ENDO.team behält sich das Recht vor, bei Preissteigerungen durch Hersteller oder Gesetzesän derungen die Preise entsprechend anzupassen.
d) Die Zahlung erfolgt nach Wahl von ENDO.team per Vorkasse, auf Rechnung oder in bar bei Ab holung. Bei Zahlungsverzug behält sich ENDO.team das Recht vor, Mahngebühren und Verzugs zinsen gemäß gesetzlicher Vorgaben zu berechnen.

 

4. Ausführung und Fristen

a) Die Reparatur erfolgt fachgerecht und unter Verwendung geeigneter Ersatzteile. Die Ausfüh rungsfrist richtet sich nach der Verfügbarkeit der Ersatzteile, dem Umfang der Arbeiten sowie der Reihenfolge des Auftragseingangs. Angaben zu Fertigstellungsterminen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt.
b) Die Einsendung der zu reparierenden Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware transportsicher verpackt und mit einem deutlich erkennbaren Reparaturauftrag versehen ist. Etwaige Transportschäden auf dem Weg zu ENDO.team sind durch den Kunden zu reklamie ren und bei Bedarf gegenüber dem Transportdienstleister geltend zu machen.
c) Nach erfolgter Reparatur erfolgt die Rücksendung der Ware an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Rücksendung erfolgt ebenfalls auf Gefahr des Kunden, sofern dieser Unter nehmer ist. Die Versandkosten der Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt ein ge währleistungspflichtiger Mangel vor oder es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
d) ENDO.team ist berechtigt, eine Rücksendung erst nach vollständiger Bezahlung der fälligen Rechnung durchzuführen. In diesem Fall wird die Ware bis zur Zahlung sachgerecht aufbewahrt, ohne dass hierfür gesonderte Lagerkosten berechnet werden, sofern keine außergewöhnlich lange Lagerdauer entsteht.
e) Die Reparatur erfolgt fachgerecht und unter Verwendung geeigneter Ersatzteile. Die Ausfüh rungsfrist richtet sich nach Verfügbarkeit der Teile und dem Aufwand. Angaben zu Fertigstel lungsterminen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich garantiert.
f) ENDO.team ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (auch im Aus land) als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Einschaltung solcher Partner berührt nicht die Ver antwortung der ENDO.team gegenüber dem Kunden.

 

5. Eigentumsvorbehalt

a) Alle im Rahmen der Reparatur eingesetzten Ersatzteile sowie eventuell überlassene Zubehör- oder Verbrauchsmaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Reparaturvertrag Eigentum der ENDO.team GmbH.
b) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrags an ENDO.team ab. ENDO.team nimmt diese Abtretung hiermit an.
c) Erfolgt eine Verbindung oder Verarbeitung mit anderen Sachen, so erwirbt ENDO.team das Mit eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen ver bundenen Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Verarbeitung (§§ 947 ff. BGB).
d) Bei Zahlungsverzug ist ENDO.team berechtigt, die Herausgabe der noch nicht bezahlten Ersatz teile oder – soweit technisch möglich – deren Ausbau zu verlangen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde, es sei denn, er ist Verbraucher und der Zahlungsverzug nicht von ihm zu vertreten.
e) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen übliche Risiken (z. B. Diebstahl, Feuer, Wasser) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.

 

6. Gewährleistung und Mängelanzeige

a) ENDO.team gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturarbeiten nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik sowie den Einbau mangelfreier und funktionsfähiger Ersatzteile. Die Gewährleistungsfrist für die Reparaturleistung sowie die eingebauten Ersatztei le beträgt 12 Monate ab dem Tag der Übergabe des reparierten Geräts an den Kunden oder an einen vom Kunden beauftragten Transportdienstleister.
b) Der Gewährleistungsanspruch bezieht sich ausschließlich auf die konkret durchgeführten Re paraturleistungen und die dabei verbauten Ersatzteile, nicht jedoch auf das gesamte Gerät oder Folgeschäden an anderen Bauteilen.
c) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind nach deren Entdeckung ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Reparatur insoweit als genehmigt.
d) Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn:
a. das Gerät nach der Reparatur durch den Kunden oder Dritte geöffnet, verändert oder erneut repariert wurde,
b. der Mangel außerhalb des ursprünglich reparierten Bereichs liegt,
c. der Defekt auf eine unsachgemäße Behandlung, Nutzung oder äußere Einwirkung zurückzu führen ist,
d. der Kunde eine weitere Nutzung des defekten Geräts vorgenommen hat, obwohl dies zur Ver schlimmerung des Mangels geführt hat.
e) Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst eine Nachbesserung. ENDO.team ist berechtigt, bis zu zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen. Erst nach deren endgültigem Fehlschlagen kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur unter den Voraussetzungen der nachfolgenden Haf tungsregelung.

 

7. Haftung

a) ENDO.team haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENDO.team nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden be grenzt auf den Höchstbetrag, der im betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung von ENDO. team gedeckt wird. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Mitarbeiter von ENDO.team.
d) ENDO.team haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausge schlossen. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

 

8. Datenschutz

Alle Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige technische Daten auf der Website dienen der allge meinen Produktinformation und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

 

9. Leihgeräte bei Reparatur

Sofern ein Kunde während einer Reparatur ein Leihgerät von ENDO.team erhält, erfolgt die Übergabe ausschließlich zu folgenden Bedingungen:
a) Die Leihe erfolgt freiwillig und unverbindlich durch ENDO.team; ein Rechtsanspruch auf ein Leih gerät besteht nicht.
b) Das Leihgerät bleibt Eigentum von ENDO.team und ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Jeg liche Weitergabe an Dritte ist untersagt.
c) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, sowie für Verlust oder Untergang des Leihgeräts während der Leihdauer.
d) Die Leihdauer beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe an ENDO.team oder spätes tens 7 Werktage nach Anzeige der Abholbereitschaft des reparierten Geräts.
e) Für die Bereitstellung des Leihgeräts kann ENDO.team eine gesonderte Vergütung verlangen, die jedoch vorab schriftlich zu vereinbaren ist.
f) Im Falle der verspäteten Rückgabe ist ENDO.team berechtigt, für jeden weiteren Tag eine pau schale Nutzungsentschädigung in Höhe von 10,00 EUR zu berechnen.
g) Die Rückgabe hat in der Originalverpackung (soweit vorhanden) und mit sämtlichem Zubehör, gereinigt und nachweislich sterilisiert zu erfolgen.

 

10. Höhere Gewalt

a) ENDO.team haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von ENDO.team liegen (höhere Gewalt).
b) Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikations- oder Energienetzen, Streiks, Epidemien, Pande mieereignisse, Krieg oder innere Unruhen, Lieferengpässe bei Zulieferern, Internet- oder IT-Ausfäl le, behördliche Eingriffe oder andere unvorhergesehene Ereignisse.
c) Im Falle höherer Gewalt ist ENDO.team berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen für die Dauer der Störung hinauszuschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht. Bereits erbrachte Leistungen können im Verhältnis zur erbrachten Teilleistung abgerechnet werden.
d) Sofern ENDO.team bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder teilweise erfüllen kann, ist ENDO.team berechtigt, den bereits gelieferten Teil gesondert in Rech nung zu stellen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von ENDO.team GmbH, so fern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

1. Vertragsschluß, Bindungsfrist

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen. 
2. Der Käufer ist an seine Bestellung für die Dauer von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung bei uns gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir innerhalb dieser Frist die Annahme der Bestellung bestätigen oder die Lieferung oder Leistung ausführen. Auftragsbestätigungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten. 
3. Unsere Angebote sind stets freibleibend. 

 

2. Preise

1. Alle Preisangaben in Katalogen oder Preislisten sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Skonto oder sonstigen Nachlass bedarf einer vor Lieferung zu treffenden Vereinbarung mit ENDO.team. 
2. Die Kosten für Porto, Verpackung, Verladung, Versicherung und Versand gehen jeweils zu Lasten des Käufers. Bei Lieferung unverzollter Ware sind die von den Zollbehörden erhobenen Abgaben und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten vom Käufer zu übernehmen. 

 

3. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- & Zurückbehaltungsrechte

1. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen sind alle Zahlungen spätestens bei Ab holung des Kaufgegenstandes oder im Falle der Versendung bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person fällig. 
2. Sämtliche Zahlungen sind in bar und ohne jeden Abzug zu leisten. Zum Geldempfang sind nur unsere Kassen berechtigt. Überweisungen dürfen nur auf eines unserer Konten erfolgen. Maß geblich für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Tag der Wertstellung auf unserem Konto. 
3. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln oder Schecks vor. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber und ohne Gewähr für rechtzeitiges Vorlegen oder frist gerechten Protest. Scheck- und Wechselspesen sowie sonstige Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. 
4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Gefährdung unseres Anspruchs auf die Gegenleistung infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 8 Tagen sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen von uns aus der Geschäftsverbindung tritt ohne Ankündigungsfrist ein, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. 
5. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbe-haltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegen rechte von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind. 
6. Wir sind berechtigt, für jedes der ersten Zahlungsaufforderung folgende Mahnschreiben Mahn gebühren in Höhe von EUR 10,00 zu fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, daß nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Verzugszinsen und der Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens. 

 

4. Lieferfristen & -termine, Lieferverzug

1. Lieferzeiten und Liefertermine sind im Interesse der Beweissicherung schriftlich zu vereinbaren. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen sind die Angaben über Lieferzeiten und Liefertermine stets unverbindlich. Nach Vertragsabschluß vom Käufer gewünschte und von uns akzeptierte Änderungen an der Ausführung des Kaufgegenstandes berechtigen uns zu an gemessener Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Lieferfristen oder Liefertermine. 
2. Werden unverbindlich vereinbarte Lieferzeiten oder Liefertermine mehr als 6 Wochen überschrit ten, kann uns der Käufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit frucht losem Ablauf der gesetzten Frist kommen wir in Verzug. 
3. Bei Ereignissen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Lieferver zögerung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien durch die Verzögerung unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Ma schinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder bei dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. 
4. Wir sind zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, es sei denn, eine Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer unzumutbar. 

 

5. Abnahme des Liefergegenstandes

Nimmt der Käufer die ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht ab oder erklärt er, die Ware nicht abneh men zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Als Schadener satz können pauschal 15 % der Auftragssumme gefordert werden. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Käufer bleibt der Nachweis, daß kein oder ein wesentlich geringe rer Schaden als die Pauschale entstanden ist, vorbehalten. 

 

6. Gefahrübergang

1. Die Versendung des Kaufgegenstands erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges und –mittels ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, uns überlassen. Für fehlerhafte Auswahl haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 9. 
2. Die Gefahr, auch die des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kauf gegenstandes, geht bei Selbstabholung nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige und im Falle der Versendung mit Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer, oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung frachtfrei ist oder nicht. 

 

7. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung (bei Schecks bis zu deren vorbehaltloser Einlösung) unser Eigentum (nachstehend „Vorbehaltsware“ genannt). Ist der Kunde ein Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Be zahlung aller gegenwärtig und künftig entstehenden Forderungen im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz der Vorbehaltsware und zu einem bestimmungsgemäßen Gebrauch berechtigt. Er ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Von ihm festgestellte oder verursachte Schäden an der Vorbehaltsware, die nach Gefahrenübergang auf den Käufer auftreten, sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Auf unser Verlangen ist ein schriftlichen Bericht über den Schadenshergang zu erstellen (Brief, Email, Fax). Etwa erforderlich werdende Reparaturen während der Dauer des Eigentumsvorbehalts sind mit uns abzustimmen und auf unser Verlangen sofort auszuführen. 
3. Der Käufer hat vom Tage des Gefahrübergangs an für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die von uns gelieferte Vorbehaltsware, insbesondere Gegenstände für Praxiseinrichtungen, gegen die Risiken Feuer, Diebstahl und Vandalismus bei Einbruch mit der Maßgabe zur versichern, daß die Rechte aus der Versicherung uns zustehen. Der Käufer muß den Abschluß der Versicherung auf erste Anforderung nachweisen. 
4. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, sind wir berechtigt, selbst diese Versicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen, den Prämienbeitrag zu verauslagen und als Teil der Forderung aus dem Kaufvertrag einzuziehen. Versicherungsleistungen hat der Käufer in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung der Vorbehaltsware zu verwenden. 
5. Solange der Käufer nicht im Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs weiterzuveräußern oder weiterzuverarbeiten. Der Weiterver äußerung steht die Verwendung der Vorbehaltsware durch Veränderung, Verarbeitung, Vermi schung, Verbindung, Ingebrauchnahme und die Verwendung im Rahmen der Erbringung von Werkleistungen oder Werklieferungen durch den Käufer gleich. Zu darüber hinausgehenden Ver-fügungen über die Vorbehaltsware (insbesondere Veräußerung, Verpfändung, Sicherungs übereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung an Dritte) ist der Käufer ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt. 
6. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungs wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen, bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Wird Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen ver mischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Käufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns übergeht, und daß der Käufer diese Güter für uns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordent lichen Kaufmanns verwahrt. 
7. Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
8. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Neben- und Sicherungsrechten werden bereits jetzt - und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird - in voller Höhe an uns abgetreten. 
9. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder sonst mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des uns zustehenden Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. 
10. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages ver wendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im voraus an uns abgetreten, wie es in den vorstehenden Abschnitten für die Forderung aus der Weiterveräußerung bestimmt ist. 
11. Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen im ordentlichen Geschäfts gang insoweit berechtigt, als er uns gegenüber seine Vertragspflichten erfüllt. Zur Verfügung über die Forderung ist der Käufer nicht berechtigt, es sei denn, er erhält endgültig den vollen Nominalwert der Forderung ausgezahlt. 
12. Übersteigt der geschätzte Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen Sicherheiten in ent sprechender Höhe nach unserer Wahl freigeben. 
13. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder ist er seinen Verpflichtungen im Hinblick auf die Vorbehaltsware gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachgekommen und sind wir wegen dieser Pflichtverletzung vom Vertrag zurückgetreten, sind wir unter Ausschluß jeglichen Zurückbehaltungsrechts berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes zu verlan gen. Das Recht, unter den Voraussetzungen des § 323 BGB zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, umfaßt alle Kaufgegenstände, die im Zeitpunkt des Rücktritts noch unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen. 
14. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Rück nahme- und Verwertungskosten werden ohne Nachweis im einzelnen mit 10 % des Verwertungs erlöses zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer angesetzt. Uns bleibt der Nachweis höherer Kosten vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, daß keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Der so bestimmte Verwertungserlös sowie etwa geleistete Anzahlungen auf den Kaufpreis werden nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusam menhängender Forderungen gegen unsere Kaufpreisforderungen verrechnet. Ein etwaiger Über schuß wird dem Käufer gutgebracht. 
15. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO oder die sonst erforderliche Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen zu erstatten, haftet der Käu fer für den uns insoweit entstandenen Ausfall. 

 

8. Mängelrüge und Sachmängelhaftung

1. Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten, sofern der Liefergegenstand da durch nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. 
2. Etwa festgestellte Mängel des Liefergegenstandes sind unverzüglich durch an uns zu richtende schriftliche Anzeige zu rügen. Soweit es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann handelt, gilt für ihn die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. 
3. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln beim Verkauf von neu hergestellten Sachen verjäh ren abweichend von § 438 BGB in einem Jahr gerechnet vom Zeitpunkt des gesetzlichen Verjäh rungsbeginns. Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist die Mängelgewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Ziffer 9.4 bleibt von vorstehender Regelung unberührt.
4. Macht der Käufer beim Verkauf von mangelhaften neu hergestellten beweglichen Sachen An sprüche auf Nacherfüllung geltend, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung durch Nachbesserung oder Neulieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. 

 

9. Haftung, Schadensanzeige

1. Für von uns verursachte Schäden des Käufers, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sowie für Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB, haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den bei Vertragsschluß vorhersehbaren typischen Schaden. Als wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Ziffer 9. gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. 
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern der Schaden auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht, und zwar nur für den bei Vertragsschluß vorhersehbaren typischen Schaden. Im übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. 
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 
4. Bei von uns zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten keine Haftungsbeschränkungen. 
5. Unabhängig von einem Verschulden bleibt die gesetzliche Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 
6. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Schäden, für die wir aufzukommen haben, unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder durch von uns beauftragte Personen aufnehmen zu lassen.

 

10. Salvatorische Klausel, Schriftform

1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht be rührt. 
2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen bedür fen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. 

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand & anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Geschäftssitz. 
2. Soweit es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kauf rechts (CISG) ist ausgeschlossen. 
4. Für die Auslegung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. im Fall von Wider sprüchen und/oder Abweichungen von der englischen Fassung) ist die deutsche Fassung vor rangig.